Beihilfe im Ruhestand in Niedersachsen: Was sich beim Übergang in die Pension ändert
August 2026 · Jan Beckmann · Versicherungswissen
Wenn Du als Beamter in Niedersachsen in den Ruhestand gehst, verändert sich bei Deiner Krankenversicherung eine wichtige Größe: Dein Beihilfebemessungssatz steigt bei der individuellen Beihilfe grundsätzlich von 50 auf 70 Prozent.
Das klingt zunächst nach einer einfachen Verbesserung. Tatsächlich hat dieser Wechsel aber konkrete Auswirkungen auf Deine Krankenversicherung und darauf, welchen Teil Deiner Krankheitskosten Du künftig selbst beziehungsweise über Deine Versicherung absichern musst. Das NLBV bestätigt ausdrücklich, dass der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger 70 Prozent beträgt.
Gleichzeitig bedeutet der Eintritt in den Ruhestand nicht, dass plötzlich sämtliche Krankheitskosten zu 70 Prozent übernommen werden. Die Beihilfe bezieht sich weiterhin nur auf beihilfefähige Aufwendungen. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen individueller und pauschaler Beihilfe.
Gerade deshalb solltest Du den Übergang in die Pension nicht erst dann betrachten, wenn der Ruhestandsbescheid bereits vorliegt.
Was sich mit dem Ruhestand bei der Beihilfe verändert
Während Deiner aktiven Dienstzeit beträgt der Beihilfebemessungssatz für Beamte grundsätzlich 50 Prozent. Für Versorgungsempfänger liegt er dagegen bei 70 Prozent. Das NLBV nennt diese beiden Sätze ausdrücklich in seinen aktuellen Beihilfeinformationen.
Der Mechanismus dahinter ist vergleichsweise einfach. Die individuelle Beihilfe beteiligt sich mit dem jeweiligen Bemessungssatz an beihilfefähigen Aufwendungen. Mit dem Eintritt in den Ruhestand erhöht sich dieser Satz für Versorgungsempfänger auf 70 Prozent.
Für Deine Krankenversicherung bedeutet das: Wenn Du bisher als aktiver Beamter einen Versicherungsschutz für 50 Prozent der Kosten benötigst, kann sich der notwendige Versicherungsanteil mit Beginn des Ruhestands auf 30 Prozent reduzieren. Das NLBV beschreibt genau diesen Zusammenhang und weist darauf hin, dass bei individueller Beihilfe ab Ruhestandsbeginn nur noch eine Krankenteilkostenversicherung von 30 Prozent erforderlich ist.
Das ist eine wichtige Veränderung, die bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden sollte.
Warum Du nicht einfach 20 Prozent weniger Krankenversicherung brauchst
Die Aussage „Im Ruhestand zahlt die Beihilfe 70 Prozent, also brauche ich nur noch 30 Prozent Versicherung“ ist als Grundprinzip richtig, aber allein noch keine vollständige Betrachtung.
Der Grund liegt darin, dass die Beihilfe nicht pauschal 70 Prozent Deiner gesamten Gesundheitskosten übernimmt. Maßgeblich sind die beihilferechtlichen Voraussetzungen und die Frage, ob eine konkrete Aufwendung überhaupt beihilfefähig ist.
Das NLBV weist ausdrücklich darauf hin, dass nur beihilfefähige Aufwendungen berücksichtigt werden.
Für Dich bedeutet das: Die Höhe des Bemessungssatzes ist nur eine Seite der Rechnung. Die andere Seite ist der Leistungsumfang der Beihilfe und der Krankenversicherung.
Deshalb würde ich bei der Ruhestandsplanung nicht nur auf die Prozentzahl schauen, sondern auf das Zusammenspiel beider Systeme.
Was passiert mit Deiner privaten Krankenversicherung?
Wenn Du heute privat versichert bist und individuelle Beihilfe erhältst, besteht Deine Krankenversicherung typischerweise aus einem beihilfekonformen Teilkostentarif und der Beihilfe.
Während des aktiven Dienstes beträgt der Beihilfebemessungssatz grundsätzlich 50 Prozent. Dein privater Krankenversicherungsschutz deckt entsprechend den verbleibenden Anteil ab.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Der verbleibende Versicherungsanteil beträgt dann grundsätzlich 30 Prozent. Das NLBV bestätigt ausdrücklich, dass bei individueller Beihilfe deshalb nur noch eine Krankenteilkostenversicherung von 30 Prozent erforderlich ist.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Dein monatlicher Versicherungsbeitrag exakt auf 60 Prozent des bisherigen Beitrags sinkt. Die Beitragsberechnung einer privaten Krankenversicherung funktioniert nicht so einfach.
Welche konkrete Beitragsveränderung eintritt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und seiner Beitragsstruktur ab.
Der entscheidende Punkt: Der Ruhestand verändert nicht Deinen Versicherungsvertrag
Der höhere Beihilfesatz entsteht durch den Eintritt in den Ruhestand. Er bedeutet aber nicht, dass der Dienstherr Deinen privaten Krankenversicherungstarif neu festlegt.
Deine private Krankenversicherung bleibt ein eigenständiger Vertrag. Die Beihilfe und die private Krankenversicherung müssen deshalb aufeinander abgestimmt sein.
Das NLBV weist für den Übergang in den Ruhestand darauf hin, dass der geänderte Krankenversicherungsstatus durch eine aktuelle Versicherungsbescheinigung nachgewiesen werden kann.
Das ist praktisch relevant, weil die Beihilfestelle wissen muss, welcher Versicherungsschutz besteht.
Wenn Du kurz vor dem Ruhestand stehst, sollte deshalb nicht nur die Frage geklärt werden, wann Deine Pension beginnt. Auch der Krankenversicherungsschutz sollte rechtzeitig betrachtet werden.
Was passiert bei der pauschalen Beihilfe?
Hier liegt ein wichtiger Unterschied.
Die pauschale Beihilfe funktioniert nicht wie die individuelle Beihilfe. Bei der individuellen Beihilfe werden beihilfefähige Aufwendungen nach ihrer Entstehung berücksichtigt. Bei der pauschalen Beihilfe erhältst Du dagegen einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Das NLBV stellt ausdrücklich heraus, dass die pauschale Beihilfe eine Alternative zur individuellen Beihilfe ist. Bei einer privaten Krankenversicherung setzt sie eine Krankheitskostenvollversicherung mit einem Versicherungsumfang von 100 Prozent voraus.
Besonders wichtig für den Ruhestand: Bei der individuellen Beihilfe steigt der Bemessungssatz mit dem Ruhestand von 50 auf 70 Prozent.
Bei der pauschalen Beihilfe gibt es dagegen keine entsprechende Erhöhung des Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag. Laut NLBV wird der Zuschuss in der bisherigen Höhe weitergewährt.
Das ist für die langfristige Planung ein erheblicher Unterschied.
Wenn Du Dich also mit der Frage beschäftigst, wie sich Deine Krankenversicherung im Ruhestand entwickelt, musst Du zunächst wissen, ob Du die individuelle oder die pauschale Beihilfe nutzt.
Was bedeutet das finanziell?
Nehmen wir ein bewusst vereinfachtes Beispiel.
Angenommen, Deine beihilfefähigen Krankheitskosten betragen 1.000 Euro.
Bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent würden unter der Voraussetzung, dass die gesamten 1.000 Euro beihilfefähig sind, grundsätzlich 500 Euro über die Beihilfe berücksichtigt. Die verbleibenden 500 Euro wären entsprechend anderweitig abzusichern.
Im Ruhestand beträgt Dein Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent. Unter derselben vereinfachten Annahme würden 700 Euro über die Beihilfe berücksichtigt und 300 Euro verbleiben.
Das Beispiel zeigt die Systematik. Es ist keine Aussage darüber, wie hoch Deine tatsächlichen Erstattungen ausfallen werden. Dafür müssen die konkreten Aufwendungen und die jeweiligen beihilferechtlichen Voraussetzungen betrachtet werden.
Was passiert mit Deiner Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung solltest Du bei der Ruhestandsplanung nicht mit der Krankenversicherung gleichsetzen.
Die individuelle Beihilfe berücksichtigt auch bestimmte Pflegeaufwendungen. Bei der pauschalen Beihilfe gilt dagegen eine Besonderheit. Das NLBV weist darauf hin, dass Aufwendungen, für die eine Leistungspflicht der sozialen oder privaten Pflegeversicherung besteht, nicht von der pauschalen Beihilfe umfasst sind. Bei festgestelltem Pflegegrad kann daneben weiterhin individuelle Beihilfe für Pflegeaufwendungen gewährt werden.
Damit ist die Frage nach der Krankenversicherung im Ruhestand nicht automatisch gleichbedeutend mit der Frage nach der Pflegeversicherung.
Wer seine Ruhestandsplanung nur anhand des Krankenversicherungsbeitrags betrachtet, kann deshalb wichtige Punkte übersehen.
Was passiert, wenn Du als Versorgungsempfänger freiwillig gesetzlich versichert bist?
Auch hier gelten Besonderheiten.
Das NLBV weist darauf hin, dass sich der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger grundsätzlich auf 70 Prozent erhöht. Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen darüber hinaus besondere Regelungen bei der Beihilfe.
Deshalb lässt sich die Frage „Was passiert im Ruhestand mit meiner Krankenversicherung?“ nicht allein mit „70 Prozent Beihilfe“ beantworten.
Entscheidend ist zunächst, ob Du privat oder gesetzlich versichert bist und welches Beihilfesystem Du nutzt.
Gerade bei einem Wechsel zwischen den Systemen sollte die konkrete Situation individuell geprüft werden.
Der Übergang in den Ruhestand sollte frühzeitig geplant werden
Die Beihilfe verändert sich nicht irgendwann Jahre nach Deiner Pensionierung. Der entscheidende Zeitpunkt ist der Beginn des Ruhestands.
Das NLBV formuliert ausdrücklich, dass der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger ab dem Ruhestandsbeginn 70 Prozent beträgt.
Deshalb ist es sinnvoll, die Krankenversicherung bereits vor dem Ruhestand zu betrachten.
Dabei geht es nicht nur darum, den künftigen Versicherungsbeitrag zu kennen. Du solltest auch verstehen, welcher Teil Deiner Krankheitskosten über die Beihilfe und welcher Teil über Deine Krankenversicherung abgesichert wird.
Je früher diese Fragen geklärt werden, desto leichter lassen sich mögliche Anpassungen vorbereiten.
Beamtenversorgung und Beihilfe sind zwei verschiedene Dinge
Auch hier passieren in der Praxis häufig Verwechslungen.
Die Beamtenversorgung bestimmt, welches Ruhegehalt Du als Versorgungsempfänger erhältst. Die Beihilfe betrifft dagegen Deine Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Geburt.
Die Höhe Deiner Pension sagt deshalb nichts darüber aus, wie hoch Dein Beihilfebemessungssatz ist.
Der Beihilfebemessungssatz für Versorgungsempfänger beträgt in Niedersachsen grundsätzlich 70 Prozent.
Umgekehrt bedeutet eine hohe Pension nicht automatisch, dass Deine Krankenversicherung im Ruhestand besonders günstig oder teuer wird.
Beide Themen sollten getrennt betrachtet und anschließend zusammengeführt werden.
Woran es in der Praxis scheitert
Der erste Fallstrick ist die Annahme, dass die Beihilfe im Ruhestand 70 Prozent aller Gesundheitskosten übernimmt. Tatsächlich bezieht sich die Beihilfe auf beihilfefähige Aufwendungen.
Der zweite Fallstrick ist die Annahme, dass sich der private Krankenversicherungsbeitrag automatisch proportional zum höheren Beihilfesatz reduziert. Der notwendige Versicherungsanteil kann zwar grundsätzlich von 50 auf 30 Prozent sinken, der tatsächliche Beitrag ergibt sich aber aus dem konkreten Versicherungsvertrag.
Der dritte Fallstrick betrifft die pauschale Beihilfe. Wer diese gewählt hat, kann nicht einfach davon ausgehen, dass sich der Zuschuss im Ruhestand entsprechend von 50 auf 70 Prozent erhöht. Das NLBV weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Erhöhung bei der pauschalen Beihilfe nicht erfolgt.
Wie ich vorgehe
Ich würde jetzt folgendes machen: Ich würde die Krankenversicherung nicht erst mit dem Eintritt in den Ruhestand betrachten.
Zunächst kläre ich, welches Beihilfesystem Du nutzt und wie Deine Krankenversicherung aktuell aufgebaut ist. Anschließend schauen wir uns an, was sich mit dem Ruhestandsbeginn konkret verändert.
Bei der individuellen Beihilfe ist der Wechsel von 50 auf 70 Prozent ein wichtiger Punkt. Dadurch verändert sich der verbleibende Versicherungsanteil grundsätzlich von 50 auf 30 Prozent.
Danach würde ich prüfen, ob Dein bestehender Versicherungsschutz und Deine persönliche Planung zu dieser Veränderung passen.
Dabei geht es mir nicht darum, möglichst früh irgendeine Änderung am Vertrag vorzunehmen. Entscheidend ist zunächst, die Auswirkungen des Ruhestands zu verstehen und erst danach zu entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht.
Häufig ist es sinnvoll, die aktuelle PKV für Beamte in Hannover gemeinsam mit der bevorstehenden Pensionierung zu betrachten. Wer sich frühzeitig damit beschäftigt, vermeidet Überraschungen beim Ruhestandsbeginn.
Fazit
Der Eintritt in den Ruhestand verändert Deine Beihilfesituation in Niedersachsen deutlich. Bei der individuellen Beihilfe steigt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger grundsätzlich von 50 auf 70 Prozent. Dadurch reduziert sich der grundsätzlich abzusichernde Krankheitskostenanteil von 50 auf 30 Prozent.
Das bedeutet aber nicht, dass automatisch 70 Prozent jeder Rechnung übernommen werden oder Dein Krankenversicherungsbeitrag im gleichen Verhältnis sinkt.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe. Während sich bei der individuellen Beihilfe der Bemessungssatz im Ruhestand erhöht, bleibt der Zuschuss bei der pauschalen Beihilfe laut NLBV in der bisherigen Höhe bestehen.
Wenn Du in Niedersachsen verbeamtet bist und Deinen Ruhestand planst, würde ich deshalb rechtzeitig prüfen, welche Auswirkungen der Wechsel auf Deine Krankenversicherung tatsächlich hat. Mehr zur Grundstruktur der privaten Krankenversicherung findest du auf meiner Seite zur privaten Krankenversicherung.
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